Wir stehen seit über 30 Jahren für die Überwindung von ungleichen Bildungschancen. Wir wollen Unterschiede nicht verschweigen, sondern einen Rahmen schaffen, in dem sich Kinder entsprechend ihrer Bedürfnisse und Interessen entfalten können. Die Besonderheit des Integrationsgedankens liegt darin, dass alle Kinder die gleichen Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben sollen, unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, von Geschlecht sowie emotionalen, körperlichen oder geistigen Unterschieden. Wir lassen heil- und sonderpädagogische Elemente in unsere Arbeit einfließen, um alle Kinder gemäß ihrer individuellen Entwicklung, ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse fördern und begleiten zu können.
Wir betreuen max. 15 Kinder in einer Gruppe, wovon in jeder Gruppe drei Integrationskinder (Kinder mit besonderem Förderbedarf) einen Platz haben. Jede unserer drei Gruppen wird von zwei pädagogischen Fachkräften begleitet.
Unsere Integrationsplätze stehen Kindern zu die aufgrund von:
einen besonderen Förderbedarf haben.
Kinder mit erhöhtem Förderbedarf können in unserer Einrichtung integrativ geführt werden, wenn ihnen Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegestz gewährt werden.
Inklusive Kinderbetreuung ist eine Form der Betreuung, die es ermöglicht, die viel falt der Kinder in einer Kinderbetreuungsgruppe zu berücksichtigen und die jeweils erforderlichen Stützmaßnahmen zur Verfügung zu stellen (Vergleiche – Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz §2)
Integrationsgruppen haben zusätzlich zu den Aufgaben nach § 8 insbesondere die Aufgabe, durch die gemeinsame Erziehung, Betreuung, Bildung und Pflege von Kindern mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf bzw. Kindern, denen Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz gewährt werden, nach erprobten wissenschaftlichen Grundsätzen, insbesondere auf dem Gebiet der Inklusion und der Integration, zwischen den Kindern soziale Kontakte anzubahnen und weiterzuentwickeln sowie das gegenseitige Verständnis zu fördern.
Liegt ein besonderer Förderbedarf bzw. eine entsprechende Diagnose vor, kann ein Reha-Maßnahme nach dem Tiroler Teilhabegesetz gestellt werden. Mit diesem Antrag kann nur die Durchführung von Therapiemaßnahmen angesucht werden.
Dem Antrag müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
In der Sozialabteilung des Landes bzw. der Stadt Innsbruck wird der Antrag von SachbearbeiterInnen, SozialarbeiterInnen und AmtsärztInnen geprüft. Sobald eine Bewilligung ausgesprochen wird, übernimmt das Land einen Teil der Therapiekosten.
Ein Fahrdienst zum Kindergarten und wieder nach Hause kann nur unter besonderen Voraussetzungen beantragt werden. Beispielsweise beim Vorhandensein einer starken Bewegungseinschränkung.
In Zusammenarbeit mit fachlich qualifizierten Pädagoginnen, Therapeutinnen, ÄrztInnen und der Familie des Kindes werden die Schwerpunkte der Unterstützung und Förderung der Kinder im Kindergartenalltag erstellt und laufend gemäß der Entwicklung der Kinder angepasst oder verändert.
Adressen von Therapieeinrichtungen, Ambulanzen an der Klinik, Psychodiagnostiker, Praxisgemeinschaften usw. finden Sie auf der Homepage der Kinderplattform: